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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Mainz e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen und Gebührenordnung

Gültigkeit

Die vorliegende Teilnahmebedingungen Version 2.0 wurde am 06.02.2025 durch den Vorstand der DLRG Mainz e.V. beschlossen und tritt zum 06.02.2025 in Kraft. Zuvor beauftragte Leistungen werden nach der, zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Teilnahmebedingungen durchgeführt und abgerechnet. Mit dem Inkrafttreten verlieren alle bisherigen Teilnahmebedingungen Ihre Gültigkeit.

 

Anwendungsgebiet

Diese Gebührenordnung gilt ausschließlich für den Wirkungsbereich der DLRG Mainz e.V. Der tatsächliche Erfüllungsort ist hierbei unerheblich.

 

1. Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangs-ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der Anmeldung beizu-fügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen. Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Kann ein Teilnehmer zu Lehrgangsbeginn nicht die notwendigen Voraussetzungen nachweisen, so kann dieser durch den Lehrgangsleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer  ückgabe/Stornierung des Seminar- /Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt nachstehender Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammen-hang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen. Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers – stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbe-schreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte  ich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden.

Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme-bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr.

Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrge-nommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen, deren Verlängerung oder dem nicht bestehen des Lehrgangs.
Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

 

2. Teilnehmerbeitrag

Der Intressent erhält nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages fällig. Nach Erhalt der Lehrgangseinladung ist der Teilnehmerbeitrag auf das angegebene Konto der DLRG Mainz e. V. zu überweisen. Bei der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.

 

3. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Der Intressent erhält nach der Buchung seines Lehrgangsplatzes über das online-Anmeldesystem eine E-Mail mit Bestätigungslink. Über diesen Link muss der Teilnehmer seine Daten überprüfen und seine Anmeldung verbindlich bestätigen. Es gelten nur vollständige und korrekte Anmeldungen gemäß Ausschreibung; unvollständige, fehlerhafte oder nicht bestätigte Anmeldungen gelten als nicht eingegangen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

 

4. Lehrgangskosten

Genaue Kosten sind der Ausschreibung zu entnehmen, die Kosten für "Nicht-Mitglieder" oder "sonstige Teilnehmer" entsprechen den regulären Lehrgangskosten. Bei einigen Lehrgängen wird die Teilnahme bezuschusst, beispielsweise für Mitglieder durch die DLRG Ortsgruppe Mainz oder den DLRG Bezirk Rheinhessen oder für pädagogische Fachkräfte durch ein Sponsoringprojekt. In solchen Fällen ist in der Ausschreibung nur noch der Eigenanteil angegeben, den der Teilnehmer selbst zu zahlen hat. Allerdings sind diese Bezuschussungen an entsprechende Voraussetzungen geknüpft (z.B. Mitgliedschaft und Erfüllung der Mitgliedsver-pflichtungen oder
erfolgreicher Abschluss). Sollte sich vor, während oder nach dem Kurs herausstellen, dass eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder waren, so wird der reguläre Teilnehmerbeitrag nachberechnet. Weiterhin werden Zuschüsse jeglicher Art nur gewährt, wenn der angemeldete Teilnehmer tatsächlich vollständig am Lehrgang teilnimmt. Andernfalls gelten die Stornobedingungen (s. 5. "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer").

 

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Lehrgangsplätze können, wenn in der Ausschreibung keine abweichenden Stornobedingungen angegeben sind, bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn und ausschließlich online über den per E-Mail erhaltenen Link kostenfrei storniert werden. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet weder einen Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühren, noch automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Rückgabe oder Stornierung sind bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, sofern die Ausschreibung keine abweichenden Stornofristen nennt, generell ohne Entstehung von Kosten möglich. Im Falle eines unentschuldigten Fehlens oder bei Abmeldung nach
dieser Frist fallen Stornokosten an; die Stornokosten betragen die Höhe der Teilnehmergebühr für externe Teilnehmer (siehe Lehrgangskosten). Die Regelung für die Rückgabe oder Stornierung gilt auch für Teilnehmer der DLRG Mainz, des DLRG Bezirks Rheinhessen und im Rahmen von Sponsoringprojekten, von denen bei Teilnahme auf Grund der Bezuschussung eine geringere oder keine Lehrgangsgebühr erhoben würde. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer frei.

 

6. Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangs-ort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

 

7. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn und der Veranstaltungsort werden in der Ausschreibung angegeben.

 

8. Fahrtkostenerstattung und Verpflegung

Sofern in der Ausschreibung keine abweichende Regelung getroffen wird, werden bei Seminaren und Lehrgängen der DLRG Mainz Teilnehmern keine Fahrtkosten erstattet, ferner gehen die Kosten für Verpflegung zu Lasten des Teilnehmers.

 

9. Versicherung

Von Seiten der DLRG Mainz besteht ausschließlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach.

 

10. Datenverarbeitung

Die Daten der Teilnehmer werden in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der DLRG-Verbandsarbeit ist ausgeschlossen. Gibt ein Teilnehmer im Feld "E-Mail Adresse für aktuelle Mitteilungen der DLRG Mainz" eine E-Mail-Adresse ein, so ist er mit dem Bezug des kostenlosen Newsletters der DLRG Mainz einverstanden. Aus diesem kann der Teilnehmer sich jederzeit wieder selbstständig austragen.

 

11. Film- und Fotoaufnahmen

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Die DLRG Mainz e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG Mainz e.V. sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

Gültigkeit

Die vorliegende Gebührenordnung Version 2.0 wurde am 06.02.2025 durch den Vorstand der DLRG Mainz e.V. beschlossen und tritt zum 06.02.2025 in Kraft. Zuvor beauftragte Leistungen werden nach der, zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Gebührenordnung durchgeführt und abgerechnet. Mit dem Inkrafttreten verlieren alle bisherigen Gebührenordnungen Ihre Gültigkeit.
Die vorliegende Gebührenordnung kann jederzeit durch Beschluss des Vorstandes der DLRG Mainz e.V. geändert oder aufgehoben werden. Die aktuell gültigen Mitgliedsbeiträge bleiben davon unberührt.


Anwendungsgebiet

Diese Gebührenordnung gilt ausschließlich für den Wirkungsbereich der DLRG Mainz e.V. Der tatsächliche Erfüllungsort ist hierbei unerheblich.

 

Kursgebühren & sonstige Gebühren

 

Dienstleistung
Preise
MitgliederNichtmitglieder
Rettungsschwimmkurs Abendkurs10,- €70,- €
Rettungsschwimmkurs Kompaktkurs20,- €105,- €
Rettungsschwimmkurs Auffrischung5,- €50,- €
Abnahme Rettungsfähigkeit0,- €10,- €
Verlust oder Beschädigung Köperanzug50,- €50,- €

 

Die Kosten für weitere Kurse sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Bitte auch die Teilnahmebedingungen für Seminare, Lehrgänge und Veranstaltungen beachten.

 

Schwimmabzeichen & Pässe

 

Beschreibung
Preis
PassAbzeichen
Seepferdchen1,50 €2,- €
Juniorretter1,50 €2,- €
DRSA Bronze, Silber, GoldIm Kurspreis enth.2,- €
DSA Bronze, Silber, Gold1,50 €2,- €
DSTA1,50 €2,- €

 

Ersatzausstellungen

DienstleistungBeschreibungPreis
Neuausstellung MitgliedsausweisDurch Mitglied verursachten Verlust des Mitgliedsausweises, Ersatzausstellung15,- €
RettungsschwimmausweisDurch Mitglied verursachten Verlust des Ausweises, Ersatzausstellung10,- € + Porto für Einschreiben
ATN-UrkundeDurch Mitglied verursachten Verlust der ATN-Urkunde. Es können nur Urkunden ersetzt werden die durch die Ortsgruppe Mainz ausgestellt werden können.10,- € + Porto für Einschreiben
Alle anderen Bescheinigungen 10,- € + Porto für Einschreiben

 

Sonstige Kosten / Verwaltungskosten


Unter Verwaltungskosten versteht die DLRG alle anfallenden Kosten im administrativen
Bereich und der Geschäftsstelle.

DienstleistungBeschreibungPreis
Erfolgloser Lastschrifteinzugverschuldet durch Versäumnisse des Mitglieds (Konto erloschen, fehlerhafte Kontoinformationen, Konto nicht gedeckt, Widerspruch, etc.)Min 5,- €, max die
entstandenen
Kosten der Bank
1. Mahnung14 Tage nach ZahlungsfristPorto
2. Mahnung14 Tage nach erster Mahnung5,- € + Porto für Einschreiben
3. Mahnung14 Tage nach zweite Mahnung10,- € + Porto für Einschreiben
AdressrechercheAdressrecherche wegen Postrückläufer25,- €
Auskunft Melderegister 10,- €
Protokoll JHVPostalische Zusendung Portokoll Jahreshauptversammlung3,- €

Herausgeber

 

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Ortsgruppe Mainz e.V.
Obere Austr. 6 / Rheinallee 88
55120 Mainz.

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